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Kanalei

E-Mails sind ein tolles Medium, um mit anderen Menschen in Kontakt zu stehen. Man kann Sie relativ schnell verfassen, sie sind nach dem Versenden sofort beim Empfänger und man kann ganze Gesprächsverläufe einfach nachvollziehen.

Früher, als ich meinen ersten E-Mail-Account hatte, da freute ich mich über jede E-Mail, die bei mir ankam. Heute ist das ein wenig anders, denn jede E-Mail bedeutet auch Arbeit. Man muss sie lesen, verstehen und entscheiden, was man damit macht. Löschen ist da die einfachste Lösung, beantworten geht auch noch schnell. Wenn der Gesprächspartner aber detaillierte Informationen und womöglich auch noch einen Anhang erwartet, dann wird es schon reichlich kompliziert.

E-Mails können aber auch gern mal Unsinn oder sogar schädliche Programme enthalten. Unzählige falsche Gewinnmitteilungen, Mahnungen und sogenannte Phishing-Mails jagen durch das Internet und blockieren somit die Postfächer. Ich bleibe zum Glück meistens von solchen E-Mails verschont. Ab und an kommt aber doch mal eine Gewinnspiel-Mitteilung oder eine Mahnung in gebrochenem Deutsch durch.

Nun erreichte mich heute eine E-Mail, in welcher ich aufgefordet wurde, 844,81 Euro an Hagebau zu überweisen. Für diese Summe hätte ich, so der Absender, am 13.06.2013 bei Hagebau Waren bestellt, diese aber noch nicht bezahlt. Daher hätte Hagebau „unser Anwalt-Büro beauftragt die rechtlichen Interessen der Firma Hagebau GmbH KG zu vertreten“. Konto- und Bestelldaten könnte ich dem Anhang entnehmen.

Ich kann mich beim besten Willen nicht an eine Bestellung bei Hagebau erinnern, daher war ich nicht sonderlich beunruhigt. Der Absender stellte mir zwar eine Frist bis 17.07.2013, aber ich werde das wohl einfach mal ignorieren.

Spannend finde ich aber die Formulierungen und Rahmenbedingungen innerhalb der E-Mail:

  • Das „Anwalt-Büro“ verwendet eine aussagekräftige @orange.fr-E-Mail-Adresse.
  • Ich soll die geforderte Summe direkt an Hagebau überweisen – das würde kein Anwalt so machen, denn wie soll er denn dann nachweisen, dass sein Schreiben zum Erfolg geführt hat.
  • Die Konto- und auch die Bestelldaten sind in einer formschönen ZIP-Datei sicher verpackt. So sicher, dass ich beim Öffnen derselbigen wahrscheinlich prompt einen Virus, Trojaner oder sonst irgendeine fiese Kleinigkeit auf dem Rechner hätte.
  • Die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse „shop-abteilung@hagebau.de“ ist ja nun wirklich mal albern.
  • Der Betreiber des Hagebau Online-Shops heißt nicht „Hagebau GmbH KG“ sondern „baumarkt direkt GmbH & Co KG“.

Besonderen Unterhaltungswert haben die Formulierungen innerhalb der E-Mail. Zum Beispiel: „Falls Sie die Überweisung weigern müssen Sie mit sehr hohen Bußgeldern und Unannehmlichkeiten rechnen.“ Oder aber auch der abschließende Gruß „Mit verbindlichen Grüßen“. Schön, dass ich mich darauf verlassen kann, wirklich gegrüßt worden zu sein. Bei so langweiligen Formulierungen wie „Mit freundlichen Grüßen“ oder aber „Viele Grüße“ weiß ich immer nicht, ob das ernst gemeint ist.

Der Mitarbeiter, der die E-Mail unterzeichnen durfte, heißt übrigens „Lasse Asper“. Für den Namen kann der arme Mensch ja wahrscheinlich nichts. Allerdings hätte ich mir einen anderen Arbeitsplatztitel ausgesucht. Denn dieser sorgte dafür, dass ich herzlich lachen musste: „Anwaltskanalei“

Ich esse gern ein Frühstücksei oder ein Rührei, aber ein Kanalei habe ich noch nie gegessen. Vielleicht sind Eier vom Anwaltskanal ja besonders schmackhaft. Allerdings wüsste ich schon mal nicht, ober der Anwaltskanal ein Wasserweg oder ein spezieller Fernsehsender ist. Ich mache mich bei Gelegenheit mal auf die Suche – erst im Atlas und dann in der nahezu endlosen Programmliste unseres Fernsehers. Irgendwie werde ich den bestimmt finden.

Veröffentlicht in Steinschlag

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